Vereinsförderrichtlinie der Stadt Sondershausen

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Vereine tragen durch ihre sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten bedeutend zum gesellschaftlichen Leben der Stadt Sondershausen bei. Im Wissen um diesen unverzichtbaren Beitrag und als Anerkennung der Leistungen in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit fördert die Stadt Sondershausen die Vereine nach Maßgaben einer Vereinsförderrichtlinie, die eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährleisten soll. Die Richtlinie ist rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Die genauen Inhalte der Vereinsförderrichtlinie sind im Internetportal der Stadt Sondershausen unter www.sonderhausen.de zu finden.
Die Anträge auf Förderung sind schriftlich, unter Verwendung des vorgesehenen Antragsvordrucks (auch auf der Website der Stadt zum Download), bis zum 30.06. für das laufende Jahr an folgende Anschrift zu richten:
Stabsstelle 4.0 – Kultur/Tourismus/Wirtschaftsförderung
Fachgebiet 4.1 Kulturverwaltung/Veranstaltungen
Markt 7, 99706 Sondershausen
Für Fragen zu den Details und zum Procedere steht Herr Pascal Zoch bei der Stadtverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Telefon: 03632 622-701, E-Mail: kultur@sondershausen.de