Straßenreinigung
Kontrollen des Fachbereiches Bau und Ordnung der Stadt Sondershausen geben Anlass dazu, noch einmal auf die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung hinzuweisen. Um eine „Rutschpartie“ wegen fallender Blätter und Regen zu vermeiden, ist die regelmäßige Beseitigung von Laub zu dieser Jahreszeit besonders wichtig. Nur so können Unfälle vermieden werden.
Außerdem ist gemäß der Straßenreinigungssatzung eine wöchentliche Säuberung der Straße und des Gehweges von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat (z.B. Hundekot, Glasscherben etc.) regelmäßig vorzunehmen.
Im Herbst ist auch das Beschneiden von Bäumen, Hecken und Büschen erforderlich. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden. Der Fachbereich Bau und Ordnung weist deshalb noch einmal darauf hin, die Anpflanzungen fachgerecht zu schneiden.