Räum- und Streupflichten


Der Winter steht vor der Tür. Deshalb erinnert der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen vorbeugend noch einmal an die Einhaltung der Räum- und Streupflichten.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 02.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung ist dabei Nachfolgendes zu beachten:

  • 1) Schneefall: Räumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von mindestens 1,50 m.
  • 2) Schneeglätte: Abstumpfung der genannten Flächen
  • 3) Eisglätte: Abstumpfung des gesamten Gehweges, der Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von mindestens 2 m; noch nicht ausgebauter Gehwege und sonstiger Straßenteile mindestens 1,50 m – in der Regel beginnend ab der Grundstücksgrenze.
Bei fehlenden Gehwegen (insbesondere in Fußgängerzonen) gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Verwenden Sie zum Abstumpfen Sand, Kies u.ä. Materialien.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 - 20:00 Uhr. Sie ist bei Eintreten der aufgeführten Witterungslagen unverzüglich durchzuführen.
 
Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, Ihren Pflichten nachzukommen, so sollten Sie damit einen „Dritten“ beauftragen.
Gern gehen wir im Fachbereich Bau & Ordnung Hinweisen nach, um nach deren Prüfung schnelle Abhilfe zu schaffen.