Keine Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt

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Die Stadtverwaltung appelliert an die Bewohner der Stadt Sondershausen und der zugehörigen Ortsteile, keinen Baum- und Strauchschnitt auf den bekannten Osterfeuerplätzen abzulagern. Pandemiebedingt ist davon auszugehen, dass die Osterfeuer im Jahr 2021 nicht stattfinden werden.
Andere Freizeitveranstaltungen im Außenbereich sind frühestens nach Ostern, bei einem Inzidenzwert von unter 50 mit max. 50 Teilnehmenden erlaubt.
Widerrechtlich stattfindende Ablagerungen auf den Osterfeuerplätzen werden bei Bekanntwerden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.