Hinweise zur Hundehaltung


Verehrte Hundehalterin, verehrter Hundehalter, liebe Hundefreunde,
Hunde in der Stadt Sondershausen haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den Wohngebieten und in der Innenstadt. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.

Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Stadt Sondershausen und die zugehörigen Ortsteile bieten genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten, da-mit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert. Wir wollen Sie auf die wichtigsten allgemeinen Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen. Für Kampfhunde/gefährliche Hunde im rechtlichen Sinne gelten weitergehende Regelungen:

  • Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
  • Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
  • Während der Nachtzeit sind im ganzen Gemeindegebiet/auf allen Gemarkungen Hunde an der Leine zu führen.
  • Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
  • In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lasse.
  • Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
  • Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze über Gebühr durch Hundekot ver-unreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen per-sönlich, zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten.

Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte an Sie:

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist, im bebauten Gemeindebereich in den Rinnsteinen, in den äußeren Gemeinde-/Stadtteilen an Waldflächen sowie in den Grenzzonen zwischen Wald und Feld. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien) zu beziehen sind.

Ein genereller Leinenzwang für das gesamte Stadtgebiet besteht also nicht und wäre auch rechtlich unzulässig sowie unverhältnismäßig. Ein Leinenzwang für die im § 12 Abs. (4) und(5) der OBVO (Ordnungsbehördliche Verordnung) genannten Bereiche wird insbesondere deshalb als berechtigt angesehen, weil dort freilaufende Hunde regelmäßiger eine Gefahr darstellen können, als in den anderen Bereichen des Stadtgebietes (weniger stark frequentierte) bzw. die Leute sich verunsichert fühlen. Dies trifft auch auf den Radweg zu.

Der Hundehalter bzw. die ausführende Person ist immer in Verantwortung, auch wenn es keine Leinenpflicht gibt. (Niemand darf durch Hunde belästigt oder geschädigt werden.) Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden.

Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde/Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Stadtverwaltung Sondershausen

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