Grabarten auf unseren Friedhöfen
Im Zuge der Neukalkulation der Friedhofsgebühren zum 30. Januar 2021 werden die verschiedenen Grabarten auf den Friedhöfen in Sondershausen vorgestellt. Neben den weitverbreiteten Urnenwahl- und Urnenreihengräbern sind in den letzten Jahren verschiedene pflegefreie Grabarten dazu gekommen. Es gibt die individuellen Gräber wie z.B. das Partnergrab oder auch Gemeinschaftsanlagen wie z.B. die Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung. Aber nicht alle Gräber stehen auf jedem Friedhof zur Verfügung.
Die richtige Auswahl einer Grabstelle ermöglicht wichtige Schritte in der eigenen Trauerbewältigung. Bei einem aktuellen Todesfall sind Hinterbliebene oft überfordert, viele Entscheidungen sind zu treffen, und daher ist es sehr hilfreich, wenn das Thema der Bestattung schon vorher im Kreis der Familie besprochen wurde.
In den folgenden Ausgaben des Sondershäuser Heimatechos sollen die Grabarten, die auf den Sondershäuser Friedhöfen zur Verfügung stehen, vorgestellt werden. Bei Fragen, Anregungen und Wünschen sollte das Beratungsangebot der Friedhofsverwaltung genutzt werden. Die Friedhofsverwaltung steht dabei hilfreich zur Seite.
Erdwahlgrab
Im ersten Beitrag wird keine neue Grabart, sondern eine klassische Beisetzungsform vorgestellt: das Erdwahlgrab.
Früher trug es entscheidend zur Gestaltung der Friedhöfe bei, heute wird es nur noch selten von Angehörigen gewählt. Die Fläche eines Erdwahlgrabes ist größer als bei anderen Gräbern und kann durch die Angehörigen gestaltet werden. Eine Möglichkeit das persönliche Gedenken und die Erinnerung an den Verstorbenen zum Ausdruck zu bringen. Dabei sind die Gestaltungsanforderungen der Friedhofssatzung zu berücksichtigen.
Das Erdwahlgrab wird als ein- bis mehrstellige Variante angeboten. Bei dieser Art des Grabes erfolgt die Bestattung in einem Sarg, zusätzlich können pro Sarg noch zwei Urnen beigesetzt werden. Diese Grabstätten werden mit einer Nutzungszeit von 30 Jahren vergeben, die Zeit kann auf Antrag verlängert werden. Eine Grabvergabe zu Lebzeiten für fünf Jahre ist möglich. Den Ort für die letzte Ruhestätte des Verstorbenen können sich die Hinterbliebenen nach Beratung durch die Friedhofsverwaltung selbst auswählen. Die Kosten dieser Grabstätte belaufen sich bei einem einstelligen Grab auf 2.074,00 €, bei einem zweistelligen Grab auf 3.336,00 €, bei einem dreistelligen Grab 4.598,00 €. Dazu kommen noch die Kosten des Öffnens und Schließens der Grabstelle mit 561,00 €. Diese Grabstätten werden auf dem Sondershäuser Hauptfriedhof sowie auf allen Ortsteilfriedhöfen angeboten.
Die Friedhofsverwaltung ist unter der Telefonnummer 03632 - 783221 oder per Mail: friedhof@sondershausen.de zu erreichen. In der nächsten Ausgabe des Heimatechos wird das Erdreihengrab vorgestellt.