Grabarten auf unseren Friedhöfen (Teil 3)


In der letzten Ausgabe des Heimatechos wurde Ihnen das Erdreihengrab, wo die Beisetzung in einem Sarg stattfindet, vorgestellt. Bei dieser Art der Bestattung kann man sich allerdings nicht seinen gewünschten Platz für die Ruhestätte aussuchen, da dies der Reihe nach geschieht. Eine Variante, bei der die Möglichkeit der „freien“ Wahl besteht, bietet das Urnenwahlgrab.

Wie der Name schon sagt, findet hier die Bestattung in einer Urne statt. Den Standort können Sie sich nach Beratung mit der Friedhofsverwaltung selbst auswählen, was einen großen Vorteil gegenüber anderen Grabarten darstellt.

Auf einer Grabstelle können bis zu vier Urnen innerhalb der Nutzungszeit von 30 Jahren beigesetzt werden. Auf Antrag kann diese Zeit verlängert werden. Während dieser Nutzungsdauer können Sie das Grab nach Ihren Vorstellungen und unter Beachtung der Friedhofssatzung gestalten. Zudem kann das Grab zu Lebzeiten für fünf Jahre erworben werden. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem für Menschen mit einem sich abzeichnenden Lebensende an. Für viele Menschen kann es ein tröstlicher Gedanke sein zu wissen, wo sie bestattet werden.

Die Beisetzung in einem Urnenwahlgrab kostet 2.385,00 € bei der ersten Urnenbeisetzung. Für die Beisetzung der zweiten Urne innerhalb der ersten 10 Jahre werden keine weiteren Grabnutzungsgebühren erhoben. Die Friedhofsverwaltung erreichen Sie unter der Telefonnummer 03632 - 783221 oder per Mail: friedhof@sondershausen.de. In der nächsten Ausgabe des Heimatechos werden wir Sie über das Urnenreihengrab informieren.