Grabarten auf unseren Friedhöfen (Teil 2)
Neben dem Erdwahlgrab, welches im ersten Teil der Friedhofsserie vorgestellt wurde, ist eine weitere Möglichkeit der Beisetzungsform das Erdreihengrab.
Die liebevolle und individuelle Gestaltung der letzten Ruhestätte eines Verstorbenen hilft nicht nur, das Andenken eines geliebten Menschen zu wahren, sondern ermöglicht auch die Trauer zu verarbeiten. Wichtig ist es, dass Sie sich rechtzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen und dies mit Ihrer Familie besprechen. Die Sondershäuser Friedhöfe bieten viele verschiedene Beisetzungsformen an, wie zum Beispiel auch das Erdreihengrab. Die Belegung der Erdreihengrabstätte erfolgt der Reihe nach. Dadurch ist eine Auswahl des Standortes nicht möglich. Bei der Entscheidung für diese Grabstätte erfolgt eine Bestattung in einem Sarg. In jeder Erdreihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Es ist jedoch zulässig, die Leichen eines Kindes unter einem Jahr und eines Familienangehörigen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren gemeinsam zu bestatten. Nach der Beisetzung hat man ein Nutzungsrecht von 20 Jahren erworben, dieses Recht kann nicht verlängert werden. Die Bepflanzung des Grabes ist eine persönliche Geste des Gedenkens an den Toten und kann unter Beachtung der Richtlinien des Friedhofes frei gestaltet werden.
Die Kosten der Grabstätten werden in zwei Kategorien eingeteilt. Es wird unterschieden zwischen der Bestattung einer Leiche bis zu dem vollendeten 5. Lebensjahr (666,00 €) und ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (1.240,00 €). Zusätzliche Grabherstellungskosten in Höhe von 285,00 € für Verstorbene bis zu dem vollendeten 5. Lebensjahr oder 561,00 € ab dem vollendeten 5. Lebensjahr für die Erdbestattungskosten kommen ebenfalls hinzu. Diese Beisetzungsform wird auf allen Sondershäuser Friedhöfen angeboten.
Die Friedhofsverwaltung erreichen Sie unter der Telefonnummer 03632 - 783221 oder per Mail: friedhof@sondershausen.de. In der nächsten Ausgabe des Heimatechos informieren wir Sie über das Urnenwahlgrab.