Erarbeitete Vereinsförderrichtlinie Stadt Sondershausen
Die Stadt Sondershausen hat eine einheitliche Vereinsförderrichtlinie erarbeitet, die ab sofort Anwendung finden soll.
Die Vereine tragen durch ihre sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten bedeutend zum gesellschaftlichen Leben der Stadt Sondershausen bei. Im Wissen um diesen unverzichtbaren Beitrag und als Anerkennung der Leistungen in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit fördert die Stadt Sondershausen die Vereine künftig nach Maßgaben dieser Richtlinie, die eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährleisten soll.
Folgende Bereiche sind Bestandteil dieser Richtlinie:
- Kulturförderung
- Sportförderung
- Jugendförderung
- Sozial- und Seniorenförderung
Die Anträge auf Förderung sind schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Antragsvordrucks bis zum 30.06. für das laufende Jahr an die Stabsstelle 4.0 – Kultur/Tourismus/Wirtschaftsförderung
Fachgebiet 4.1 – Kulturverwaltung/Veranstaltungen
Markt 7, 99706 Sondershausen zu richten.
Fachgebiet 4.1 – Kulturverwaltung/Veranstaltungen
Markt 7, 99706 Sondershausen zu richten.
Die Richtlinie sowie das entsprechende Antrags- und Verwendungsnachweisformular sind ab sofort auf der Homepage der Stadt Sondershausen abrufbar oder auch postalisch erhältlich. Unser Ansprechpartner Herr Pascal Zoch steht Ihnen diesbezüglich auch gern zur Verfügung. Telefon: 03632-622701, E-Mail: kultur@sondershausen.de