Einstellung der maschinellen Straßenreinigung 2020
Auch in diesem Jahr wird aufgrund des zu erwartenden Winterwetters die maschinelle Straßenreinigung ab dem 01. Dezember bis zum Frühjahr 2021 gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen eingestellt. Zum 01. März 2021 wird dann die maschinelle Straßenreinigung wieder aufgenommen.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Zeitraum, in dem die maschinelle Straßenreinigung aussetzt, die Anlieger gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen in der derzeit gültigen Fassung die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten einzuhalten haben. Eventuelle Änderungen im Tourenplan 2021, wie z. B. eine Neu- oder Wiederaufnahme einer Straße in die maschinelle Reinigung, oder geänderte Zeiten zu eingeschränkten Halteverboten, werden rechtzeitig den Anliegern bekanntgegeben.
Setzt die maschinelle Straßenreinigung durch längere (mindestens einen Monat) Baumaßnahmen aus, so werden nach Abschluss der Baumaßnahme die Straßenreinigungsgebühren von der Stadt Sondershausen zurückerstattet.
Fachgebiet Tiefbau & Grün