Die neue Friedhofsgebührensatzung


Mit dem 30. Januar 2021 tritt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung in Kraft. Das Wichtigste gleich zuerst, ein Großteil der Gebühren konnte reduziert werden. Im letzten Jahr hatte die Verwaltung die Kalkulation der Friedhofsgebühren vorbereitet, Unterlagen gesichtet und Ausgaben auf den Prüfstand gestellt. Mit Unterstützung durch das Büro Allevo Kommunalberatung war die Berechnung aufgrund aktueller Rechtsprechung angepasst und modifiziert worden. Entscheidend war aber der geringe Anstieg des Kostendeckungsgrades von 71 % auf 75 % gewesen. Eine klare Forderung aus dem Stadtrat. Das bedeutet, dass neben der Gebühr, die durch den Hinterbliebenen zu zahlen ist, die Beisetzung mit 25 % über den allgemeinen Haushalt der Stadt bezuschusst wird. Die 1. Änderungssatzung wurde am 26. November 2020 vom Stadtrat beschlossen.

In erster Linie haben sich die Gebühren für Erdwahl- und Erdreihengräber reduziert, auch bei den Verlängerungen pro Jahr und den Grabvergaben zu Lebzeiten konnten die Kosten bis zu 33 % gesenkt werden. Bei den Urnengräbern kann die Beisetzung auf der Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung günstiger angeboten werden. Die Verlängerung bei einem Urnenwahlgrab wurde ebenfalls reduziert. Zur besseren Übersicht liegt ab Mitte Februar eine Broschüre zum Thema Bestattung vor. Diese Informationen sind dann auch auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik „Friedhöfe“ zu finden.

Im nächsten Heimatecho soll mit einer Artikelserie begonnen werden, in der jeweils eine andere Beisetzungsform vorgestellt wird. Die Vor- und Nachteile werden aufzeigt; z.B. Was ist gestattet? und Welche Gebühr muss ich erwarten? Viele Fragen, die am besten vor Eintritt eines Trauerfalls geklärt werden. Die Friedhofsverwaltung unterstützt gerne bei der Entscheidung.

Fachgebiet Tiefbau & Grün