Zerstörungen und Beschädigungen von jagdlichen Einrichtungen im Jagdbezirk Himmelsberg
Bei der Überprüfung seiner jagdlichen Einrichtungen in seinem Jagdbezirk hat unser Jagdpächter wiederholt festgestellt, dass mehrere seiner aufgebauten Einrichtungen beschädigt oder zerstört wurden. Diese Einrichtungen dienen der Jagdausübung, der Beobachtung des Wildes sowie der Versorgung des Wildes mit mineralischen Nährstoffen. So wurden am Waldrand des Hotzenberges drei Hochsitze umgeworfen und beschädigt, an der Wolfsgrube ein Hochsitz zerstört und mehrere Salzlecken zerstört. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass es sich bei den Zerstörungen der jagdlichen Einrichtungen um einen Straftatbestand handelt, der gerichtlich geahndet werden kann.
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der/des Täter(s) führt, wird eine Belohnung von 200 Euro ausgesetzt.
Fritsch
Jagdvorsteher