Tourenplan Fäkalschlammentsorgung 2021 des TAZ Helbe-Wipper


Die Firma Weimann Umwelt – u. Kanaldienstleistung nimmt im Auftrag des TAZ Helbe- Wipper die Fäkalschlammentsorgung im gesamten Ver-bandsgebiet wahr.
Die Abfuhrtermine für das Jahr 2020 sind aus der Übersicht zu entnehmen. Wir bitten Sie, unter Beachtung dieses Planes einen Entsorgungstermin zu vereinbaren und Ihre Kläranlage bzw. abflusslose Grube abfahren zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich alle Grundstücksei-gentümer nach geltendem Satzungsrecht verpflichtet sind, den anfal-lenden Fäkalschlamm (d.h. den gesamten Inhalt der Kläranlage) einmal jährlich durch die Fa. Weimann entsorgen zu lassen.

Die eigenmächtige Beauftragung anderer Entsorgungsfirmen, das selb-ständige Entleeren des Schlammes oder die bloße Entsorgung von Teil-mengen ist unzulässig.
Die Verletzung der Vorschriften zum Anschluss- und Benutzungs-zwang (bspw. Entsorgungsverweigerung, Teilmengenentsorgung etc.) muss der Verband mittels Bußgeldbescheid bzw. Verwaltungs-zwang ahnden. Abweichungen vom jährlichen Entsorgungsturnus sind unter bestimmten Voraussetzungen auf schriftlichen Antrag und erst nach schriftlicher Genehmigung durch den TAZ möglich (§ 13 Abs. 2 Entwässerungssatzung- EWS, download unter www.taz-helbe-wipper.de; Tel. Nr. bei Rückfragen: 03632/60 48 868 oder 03632/60 48 869). Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe- Wipper

Entsorgungsunternehmen:
Fa. Weimann Umwelt- und Kanaldienstleistung
Kastanienallee 09, 99718 Obertopfstedt
Telefon: 03636 / 700 500, Fax: 03636 / 701 097