Mehrwertsteuersenkung geht 1:1 an unsere Kunden
Die von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent (bzw. von 7 auf 5 Prozent) geht 1:1 an unsere Kunden.
Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuer beschlossen. Die Absenkung ist für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 vorgesehen.
Für alle Privat- und Gewerbekunden der Stadtwerke Sondershausen GmbH (SWS) gilt für alle Produkte und Dienstleistungen somit der reduzierte Mehrwertsteuersatz im angegebenen Zeitraum. Hans-Christoph Schmidt, Geschäftsführer der SWS, dazu: „Der reduzierte Umsatzsteuersatz wird in der Jahresverbrauchsabrechnung automatisch berücksichtigt. Unsere Kunden müssen dazu nicht aktiv werden und eine zusätzliche Ablesung der Zähler vornehmen. Unser Abrechnungssystem ermittelt die Werte rechnerisch selbst. Möchte ein Kunde dennoch seinen Zählerstand übermitteln, kann er dies über das Kundenportal einfach und bequem online erledigen.“