Förderprogramme 2021 starten - davon profitieren Kunden der Stadtwerke Sondershausen GmbH
Die Stadtwerke Sondershausen GmbH (SWS) unterstützen ihre Kunden auch in diesem Jahr bei Maßnahmen rund um das Thema Energie. Hierfür stehen seit heute folgende Förderprogramme zur Verfügung: Bauherren, die ihre Heizung mit Erdgas betreiben möchten, sowie Kunden, die ihre alte Heizung auf Erdgas umstellen, erhalten Unterstützung durch die SWS. Für eine neu installierte Erdgasheizung in Verbindung mit einem erstmals erstellten Hausanschluss oder alternativ für die Heizungsumstellung auf Erdgas einer bestehenden Heizung auf der Basis von Heizöl, Flüssiggas oder Festbrennstoffen gibt es einen Zuschuss von 250 Euro sowie einen Umstellbonus von 5.000 Kilowattstunden (kWh) Erdgas*. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Belieferung mit Erdgas für einen Zeitraum von 4 Jahren ab Abschlussdatum. Spätestens bis zum 28. Februar 2022 muss dann die neue Heizung installiert beziehungsweise die alte Heizung auf Erdgas umgestellt sein. Wer aber seine in die Jahre gekommene Erdgas-Heiztechnik einfach sanieren will, erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR pro umgestelltes Gerät. Damit fördern die Stadtwerke Sondershausen nicht nur die Umrüstung auf moderne energiesparendere Erdgastechnik, sondern tragen auch aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Für die Gewährung des Zuschusses ist ein Erdgasliefervertrag mit den Stadtwerken Sondershausen sowie der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung Voraussetzung.
Auch unser Förderprogramm zum Mini-BHKW kann jetzt wieder beantragt werden. Mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird Erdgas sehr viel effizienter genutzt als bei der herkömmlichen Erzeugung von Wärme und Strom in getrennten Anlagen. Hauptvorteil ist neben der Reduktion von CO2-Emissionen die erhebliche Energie- und Kosteneinsparung. Die Vorteile eines Mini-BHKWs liegen u.a. in der positiven Energiebilanz, in der positiven Umweltbilanz sowie in der guten Förderbilanz. Hier gibt es von den Stadtwerken einen einmaligen Förderbetrag von 250,00 EUR / kW* (begrenzt auf max. 10 kW Anlagenleistung je Einzelstandort). Gefördert werden alle Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH, die von den SWS mit Erdgas beliefert werden, die den Bau eines Mini-BHKWs bis zum 29. Februar 2022 realisieren und die eine Fördervereinbarung „Errichtung eines Mini-BHKW“ mit den SWS abschließen.
* gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen beantworten die Mitarbeiter im Kundenzentrum zu den bekannten Servicezeiten
Montag / Donnerstag / Freitag: 9:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
telefonisch unter (0 36 32) 60 48 - 48 oder per E-Mail an kontakt@stadtwerke-sondershausen.de.
Informationen rund um die Aktionen sind auch auf der Internetseite der Stadtwerke unter www.stadtwerke-sondershausen.de im Bereich Service > Förderprogramme einzusehen.
Stadtwerke Sondershausen GmbH warnen erneut vor Haustürgeschäften
Unbekannte Personen geben sich mitunter vermeintlich als Mitarbeiter der Stadtwerke Sondershausen GmbH aus und drängen auf Informationen an der Haustür oder auch auf Zutritt zur Wohnung / des Hauses Die Stadtwerke Sondershausen GmbH (SWS) weisen erneut ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiter des Unternehmens auf diese Weise nicht tätig sind. Kunden, die bereits einer fremden Person Zutritt zu Zählern verschafft haben, unbeabsichtigt Informationen herausgegeben haben oder Verträge geschlossen haben, können sich gern im Kundenzentrum der Stadtwerke Sondershausen GmbH, Am Schlosspark 18, zu den bekannten Servicezeiten: Montag/Donnerstag/Freitag: 9:00 - 15:00 Uhr, Dienstag : 9:00 - 18:00 Uhr und Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr telefonisch unter (0 36 32) 60 48 - 48 in Verbindung setzen und dies den Ansprechpartnern mitteilen. So kann im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Daten vorgebeugt werden.
Generell sollte man sich bei Vertragsabschlüssen nicht unter Druck setzen lassen. Irreführende und sogar falsche Preisvergleiche, beispielsweise über willkürlich festgelegte monatliche Abschläge, sind im Wettbewerb am Gas- und Strommarkt längst nicht mehr tabu. In diesem Zusammenhang raten die SWS unbedingt darauf zu achten, weder am Telefon, noch an der Haustür, sensible Daten wie zum Beispiel den Namen des Lieferanten oder die Zählernummer des Verbrauchers preiszugeben. SWS weisen hiermit auch auf den Gebrauch des vierzehntägigen Widerrufsrechtes hin, das es für Haustürgeschäfte und telefonisch abgeschlossene Verträge (ohne Angabe von Gründen) gibt.
Termine der Energieberatung im April
Termine der Energieberatung im April Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen findet in Sondershausen derzeit nur telefonisch statt.
Die Termine im April lauten:
Sondershausen
16.04. und 30.04., jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr
Beratung nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0800 809 802 400 oder 0361 555140.
Online-Vortrag im April: „Heizungserneuerung: Wie packt man's richtig an?“ (27. April 2021, 18:00 Uhr)
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/online-vortraege/