Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona.“
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt Förderprogramm auf – Sport ist antragsberechtigt
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt, um diese in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Auch Sportvereine, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen, können eine Förderung beantragen. Die Unterstützung ist vielfältig: Gefördert wird die Anschaffung von Hard- und Software oder weiterer Technik etwa zur Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen bis zu Workshops, Honorare und Entgelte, um den praktischen Umgang mit modernen Technologien zu erlernen, Qualifizierungsangebote bis zur Förderung von Wochenend- und Freizeitangeboten und in der Ferienzeit zur Nachwuchsgewinnung. Schwerpunkte sind „Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft“, „Nachwuchsgewinnung“ sowie „Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen“. Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.
Unter anderem werden folgende Ausgaben gefördert:
- Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software für den IT-Bereich)
- projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
- projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
- Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
- Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial) Einzelne Projekte können mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil liegt jeweils zwischen 10 und 20 Prozent. Der Antrag muss bis zum 1. November 2020 gestellt sein. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.
Beispiel für eine 80/20-Förderung
Sie wollen Ihren Verein mit Hard- und Software ausstatten und planen dafür mit Kosten von 20.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt würden davon 16.000 Euro gefördert (80 %). 4.000 Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (20 %).
Beispiel für eine 90/10-Förderung
Sie wollen die Versammlungsräume Ihres Vereins mit Technik ausstatten, die für die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen geeignet ist: eine hochauflösende Webcam, ein Raummikrofon und ein Beamer mit Leinwand soll es werden. Sie planen dafür mit Kosten von 5.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt würden davon 4.500 Euro gefördert (90 %). 500 Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (10 %).
Mehr zum Förderprogramm und zur Antragstellung hier: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/