Eine Million Euro mehr für Thüringer Ehrenamtsstiftung
Der Haushalt des Thüringer Landtags sieht zur Förderung des Ehrenamts eine Million Euro mehr vor. Die Stiftung möchte dieses Geld zur Weiterführung des „Sonderfonds für Vereine in Not“ und für ein neues Förderprogramm für kleinere, ländlich geprägte Vereine nutzen.
80% der Thüringer leben im ländlichen Raum. Entsprechend ist auch die Vereinsstruktur geprägt. Diese Vereine wirken identitätsstiftend, gemeinschaftsfördernd und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Sie können sogar als Magnet für Rückkehrer wirken.
„Dieses ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, bedeutet auch Zukunftsförderung für Thüringen“, sagt die Stiftungsratsvorsitzende, Frau Ministerin Werner.
Daher legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung im Auftrag des Freistaats Thüringen ein entsprechendes Förderprogramm mit dem Titel „Aktiv vor Ort“ auf. Zuschüsse in Höhe von insgesamt 700.000 € stellt die Stiftung für Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote in den Bereichen Traditions-, Kultur- und Heimatpflege, gemäß Beschluss des Stiftungsrates, zur Verfügung. Dieser Maßnahme ging das neue Thüringer Haushaltsgesetz voraus.
„Durch die anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie sind die Agierenden weiterhin gezwungen, auf digitale Kommunikationswege auszuweichen. Dies verändert die Struktur der Organisationen. Das Förderprogramm soll daher auch die durch digitale Maßnahmen entstandene finanzielle Belastung abfedern“, so Werner weiter.
Weiterhin kann eine finanzielle Förderung für Aufwandsentschädigungen oder Würdigungen ehrenamtlich Engagierter, für Fahrtkosten, für anteilige Kosten von Miete, Strom, Nebenkosten und Pacht, für Internet- und Telefongebühren, Kosten für Versicherungen und Beiträge in Dachverbänden, Honorar- und Veranstaltungskosten, für Verbrauchsmaterialien sowie für Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden. Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5.000 € pro Antragstellendem.
Das Programm „Aktiv vor Ort“ beginnt ab sofort und ist bis zum 31.12.2021 befristet. Anträge können einmalig pro Verein bzw. Einrichtung bis zum 01.12.2021 gestellt werden.
Die restlichen 200.000 € werden zur Neuauflage des „Sonderfonds für Vereine in Not“ zur Abwendung von Existenzbedrohungen für Thüringer Vereine und gemeinnützige Organisationen genutzt.
Herr Krätzschmar, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes freut sich über den Beschluss des Stiftungsrates und sagt: „Aus den Erfahrungen mit dem ‚Sonderfonds für Vereine in Not‘ vom letzten Jahr wissen wir, wie dringend das Geld gebraucht wird – ob es nun die Corona-Soforthilfe ist oder das neue Förderprogramm. Wir hoffen, dass die Angebote rege genutzt werden. Damit wollen wir gemeinsam das vielfältige Vereins- und Verbandsleben Thüringens, auf das wir sehr stolz sind, aufrechterhalten“.
Antragsformulare, Kontaktdaten und weiterführende Informationen über beide Angebote finden Sie auf unserer Homepage https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/.
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
Telefon: 0361/65 73 662
www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de