Ehrenamtliche für Richteramt gesucht - Bewerbung möglich
Im Herbst dieses Jahres werden die ehrenamtlichen Richter*innen beim Verwaltungsgericht Weimar für die Dauer von fünf Jahren neu gewählt. Diese Personen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern*innen in Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie wirken dabei als ehrenamtliche Personen im Richteramt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung gleichberechtigt zu den berufsmäßigen Richtern*innen mit. Sie werden jährlich voraussichtlich zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen des Gerichts hinzugezogen. Aus dem Kyffhäuserkreis sind dem Kreistag neun Kandidaten*innen vorzuschlagen, aus denen vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Weimar die erforderlichen und geeigneten Personen ausgewählt werden.
Für das ehrenamtliche Richteramt kann sich jeder bewerben, der Deutsche/r ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Bewerber*innen müssen den Wohnsitz innerhalb des Kyffhäuserkreises haben und dürfen insbesondere nicht als Bedienstete im Beamtenverhältnis oder Angestellte im öffentlichen Dienst oder als Soldaten*innen beschäftigt sein. Die bisherigen ehrenamtlichen Richter*innen können sich auch wieder bewerben, da eine Wiederwahl zulässig ist.
Im Büro des Kreistages, Markt 08, Sondershausen (Tel.-Nr. 03632 / 741-121) werden bis zum 8. Mai 2020 während der üblichen Öffnungszeiten Bewerbungen entgegengenommen. Für Bewerber*innen sind dort auch die auszufüllenden Personalbögen erhältlich.