Öffentliche Bekanntmachung Gemäß § 75 Abs. 4 Ziff. 2
Gemäß § 75 Abs. 4 Ziff. 2 der Thüringer Kommunalordnung hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass für ihre unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Rechtsformen des privaten Rechts die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrags besteht und ortsüblich auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen wird.
Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen hält die Stadt Sondershausen an folgenden Unternehmen: Stadtwerke Sondershausen GmbH, Theater Nordhausen/ Loh-Orchester Sondershausen GmbH, "Wippertal" Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft mbH, BIC Nordthüringen GmbH, Gemeinnützige Förderungsgesellschaft Arbeit und Umwelt mbH, ERLEBNISBERGWERK-Betreibergesellschaft mbH, Stadtmarketing Sondershausen GmbH, Wippertal Immobilien GmbH, PV Sondershausen GmbH und Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH.
Die Jahresabschlüsse 2018 der vorgenannten Unternehmen werden inklusive Prüfungsfeststellungen und Ergebnisbehandlung vom
08.06.2020 bis zum 19.06.2020
im Bürgerbüro der Stadt Sondershausen, Carl-Schroeder-Straße 9, 99706 Sondershausen, innerhalb der Öffnungszeiten,
Mo 8:00 – 16:00 Uhr,
Di und Do 8:00 – 18:00 Uhr,
Fr 8:00 – 13:00 Uhr und
Sa 9:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme ausgelegt.
gez. Grimm
Bürgermeister