Aus rechtlichen Gründen trennen wir den amtlichen Teil vom nichtamtlichen Teil.

Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsverfahren Westerengel


Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Gotha,07.06.2021
Flurbereinigungsbereich Gotha
Flurbereinigungsverfahren Westerengel
Az.: 1-3-0146

1. Ladung zur Bekanntgabe und zur Offenlegung des Flurbereinigungsplanes
Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Flurbereinigungsplan den Beteiligten im Zeitraum

Donnerstag, 22.07.2021 in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag, 23.07.2021 in der Zeit von 09:00 bis 15.00 Uhr
bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe findet pandemiebedingt im Dienstgebäude des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation – Flurbereinigungsbereich Gotha in der Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha statt.
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation werden zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung und weiterer Auskünfte anwesend sein.
Während dieser Zeit können die Beteiligten unter Berücksichtigung der Fruchtfolge Termine für die Einweisung in ihre neuen Grundstücke vereinbaren.

Aufgrund der aktuellen Pandemielage kann die Einsichtnahme nur mit vorheriger Terminabsprache in dem genannten Zeitraum erfolgen. Bitte beachten Sie die unter 5. aufgeführten Maßnahmen, die sich aus den gegenwärtigen Regelungen zur Kontaktminimierung ergeben.

Da pandemiebedingt keine Informationsveranstaltung für alle Teilnehmer stattfinden kann, finden Sie weitere Informationen unter www.thueringen.de/tlbg/flurbereinigung. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, an die digitalen Unterlagen zu gelangen, setzen Sie sich kurzfristig mit Herrn Fohmann unter der Telefonnummer 0361 574158226 in Verbindung.

2. Ladung zum Anhörungstermin
Im Flurbereinigungsverfahren Westerengel findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG
am Freitag, dem 23.07.2021 um 16:00 Uhr
im Dienstgebäude des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation –
Flurbereinigungsbereich Gotha in der Hans – C .- Wirz - Straße 2, 99867 Gotha statt.
 
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
a) Eigentümer ihrer, dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
b) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
c) Landempfänger im Neuen Bestand.
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung und die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim TLBG oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keine rechtlichen Wirkungen.
Eine Auskunftserteilung, Erläuterung der Abfindung sowie örtliche Einweisung kann zum Zeitpunkt des Anhörungstermins nicht mehr erfolgen. Hierzu wird auf den eigens dafür vorgesehenen Termin zur Bekanntgabe und zur Offenlegung des Flurbereinigungsplanes (siehe Nr. 1 dieser Ladung) hingewiesen.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
 
3. Zusendung von Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan
Jeder Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Beteiligten unabhängig von der Erläuterung des Flurbereinigungsplanes im Bekanntgabetermin (Nr. 1) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.
Dieser Auszug ist sowohl zu dem Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Offenlegung der Unterlagen als auch zum Anhörungstermin mitzubringen.
 
4. Vertretungsbefugnis
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtvordrucke können beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha in Empfang genommen werden.
Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.
Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig.
Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.
 
5. Hygieneregelungen während der COVID-19-Pandemie
Seitens des TLBG werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus getroffen. Hierzu gehören Maßnahmen zur räumlichen Trennung zwischen den Bediensteten des TLBG und den Teilnehmern sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen durch die Bediensteten des TLBG sowohl anlässlich der Bekanntgabe als auch zum Anhörungstermin.
Wir bitten Sie ebenfalls durch Einhaltung der folgenden Regeln bei der Durchführung der Auslegung und des Anhörungstermins zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen:
- Es ist eine telefonische Terminvereinbarung für die Bekanntgabe und Anhörung unter 0361 574158226 erforderlich.
- Der Termin für den Anhörungstermin kann anlässlich der Bekanntgabe vereinbart werden oder im Anschluss daran unter der vorgenannten Rufnummer.
- Es sollen maximal zwei Personen je Ordnungsnummer (bei Erbengemeinschaften wird, soweit erfolgt, auf für das Verfahren bestehende Bevollmächtigungen verwiesen) an den an den Terminen teilnehmen.
- Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den an der Verhandlung teilnehmenden Personen ist grundsätzlich einzuhalten. Ausgenommen ist der Mindestabstand zwischen den in einem Haushalt lebenden Personen.
- Für die Dauer der Bekanntgabe und des Anhörungstermins ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtend. Sofern von der Möglichkeit der Grundstückseinweisung an Ort und Stelle Gebrauch gemacht wird, wird das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen empfohlen.
- Vorbereitend und während der Termindurchführung bitten wir um Einhaltung der Regelungen zur Händehygiene und der Husten- und Niesetikette (siehe u. a.: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/ ).
- Teilnehmer, die innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person oder zu einem Ansteckungsverdächtigen im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG hatten, werden gebeten, den Terminen fernzubleiben. Dies gilt ebenso für Teilnehmer, welche sich in den vergangenen 14 Tagen innerhalb eines SARS-CoV-2 Risikogebietes aufgehalten haben. Dies gilt auch für Teilnehmer mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie für Teilnehmer mit jeglichen Erkältungssymptomen. Bitte setzen Sie sich mit uns zwecks Vereinbarung einer späteren Anhörung unter einer der o. a. Rufnummern in Verbindung.
 
 
Im Auftrag Dienstsiegel
gez.: Volker Hartmann
Referatsleiter