Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der geprüften Jahresrechnungen 2016 - 2019 der Stadt Sondershausen
Anlässlich der 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 01. Oktober 2020 wurden gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2016 – 2019 der Stadt Sondershausen festgestellt und die Beschlüsse über die Entlastung des Bürgermeisters nach der Durchführung der örtlichen Prüfung und vorliegenden Rechnungsprüfungsberichten gefasst.
Die festgestellten Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2016 – 2019 mit ihren Anlagen sowie deren Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters werden im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Sondershausen, Carl-Schroeder-Straße 9, 99706 Sondershausen, 1. Etage vom
28. Oktober 2020 bis 13. November 2020
während der Dienststunden:
Montag: 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Samstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Sondershausen, den 12. Oktober 2020
gez. Grimm - Siegel -
Bürgermeister