Öffentliche Bekanntmachung der Entgeltordnung für das Schlossmuseum Sondershausen der Stadt Sondershausen
Ab dem 01. Januar 2022 gilt folgende Entgeltordnung, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen hat, gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Sondershausen sowie der Ortsteilräte Großfurra, Berka, Schernberg, Oberspier, Hohenebra, Immenrode, Großberndten, Thalebra, Kleinberndten, Himmelsberg und Straußberg, in seiner Sitzung am 15. April 2021 folgende, privatrechtliche Entgeltordnung beschlossen (SR 236-17/2021):
Entgeltordnung für das Schlossmuseum Sondershausen der Stadt Sondershausen
Diese Entgeltordnung gilt für das Schlossmuseum Sondershausen der Stadt Sondershausen und die vom Museum betreuten Außenstellen des „Jüdischen Friedhofs“ und der „Mikwe“.
§1 Eintrittsentgelt
a) Einzelkarten:
- Einzelkarte 7,00 €
- Einzelkarte erm..igt 4,00 €
- Sonderausstellung „Galerie im Schloss“ 2,00 €
- Einzelkarte „Mikwe“ 2,00 €
- Sonderveranstaltungen pro Person 2,00 € (z.B. Internationaler Museumstag, Schlössertage, Residenzfest)
b) Gruppenkarten:
- Einzelkarte pro Person 4,00 €
(bei Gruppen von 15 bis 29 Personen) - Familienkarte 12,00 €
(max. 2 Erwachsene, alle Kinder der Familie – ab 6 Jahre bis 18 Jahre) - Klassenkarte für Schüler/innen, Studierende 15,00 € (einmaliger Besuch mit Führung)
- Jahresklassenkarte für Sondershäuser Schulen 25,00 €
c) Führungszuschlag:
- Ausleihe Audioguide (pro Gerät) 1,00 €
- Einzelkarte für öffentliche Führungen 2,00 €
(immer mittwochs und sonntags 14:00 Uhr) - Gruppenkarte Führung 30,00 €
(pro Gruppe bis max. 29 Personen) - Englischsprachige Führungen 50,00 €
(pro Gruppe bis max. 29 Personen) - Führungen „Jüdischer Friedhof“ oder “Mikwe“ 20,00 €
(pro Gruppe bis max. 29 Personen)
d) Museumspädagogische Veranstaltungen:
- Entgelt Schülergruppe 20,00 €
(Gruppenstärke nach Absprache, ggf. zzgl. *Materialkosten) - Entgelt Kindergartengruppe (max. 10 Kinder, ggf. zzgl. *Materialkosten) 10,00 €
- Kindergeburtstag ab 50,00 €
Ab dem 7. Kind zzgl. pro Kind 8,00 € - (max. 12 Kinder, ggf. zzgl. *Materialkosten)
*Materialkosten pro Person 2,00 €
e) Freier Eintritt wird für folgende Personen bzw. Gruppen gew.hrt:
- a) Kinder bis 6 Jahre
- b) erforderliche Begleitperson Schwerbehinderter
- c) begleitende Lehrkräfte/pädagogisches Personal für Schüler/innen und Kinder
- d) Reisegruppenleitende
- e) Busführende (Reisegruppe)
- f) Gästeführende der Stadt Sondershausen
- g) amtierende Majestäten der Stadt Sondershausen
- h) Mitglieder Förderverein Schloss und Museum Sondershausen e. V.
- i) Vertreter von Gesandtschaften im Rahmen der Städtepartnerschaften der Stadt Sondershausen
- j) Mitglieder von ICOM, DMB, MTV, Deutsche Gesellschaft der Kunsthistoriker
- k) vertretende Personen der Medien (nach Anmeldung)
Zudem besteht freier Eintritt für Besuchende anlässlich von Ausstellungseröffnungen (Verni- & Finissagen) und anlässlich des Tages des offenen Denkmals (2. Sonntag im September eines jeden Jahres).
Für die unter Buchstabe c, d und e genannten Personen gilt die o. g. Regelung nur in Verbindung mit einer Gruppenkarte.
f) Der ermäßigte Eintrittspreis gilt für folgende Personen:
- a) Schüler/innen, Studierende, Auszubildende
- b) Schwerbehinderte
- c) Bundesfreiwilligendienstleistende
- d) Kurkarteninhabende der Stadt Bad Frankenhausen
- e) Inhabende von Sonderaktionskarten, z.B. Sondershäuser
Freizeitpass, Familienpass, Thüringer Ehrenamtscard
Alle Ermäßigungen werden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises bzw. Nachweises gewährt.
§2 Benutzungsentgelt
1. Reproduktionen
a) Archivgut (pro Abzug/Bild)
- Fotokopien auf Normalpapier A4 1,00 €
- Fotokopien auf Normalpapier A3 2,00 €
- Digitale Kopien 3,00 € (vorhandener Digitalisate)
- Neuaufnahmen auf Anfrage und gegen Auslagenersatz zzgl. Entgelt pro Aufnahme s.o.
b) Sammlungsgut (Fotografische Arbeiten und Veröffentlichungsgenehmigungen)
- Digitalisate archivierter Bildvorlagen 3,00 € (digital pro Aufnahme)
- Neuanfertigung von Fotos auf Anfrage und gegen Auslagenersatz (analog oder digital)
c) Positivabzüge:
- je Abzug s/w
10 x 15 4,00 €
13 x 18 8,00 €
24 x 30 13,00 € - je Abzug farbig
10 x 15 15,00 €
13 x 18 19,00 €
24 x 30 31,00 €
Bei größeren Formaten und Sonderformaten Preise auf Anfrage. Bei Zwischengrößen wird das nächstgrößere Format berechnet.
2. Ausleihe von Diapositiven (Ektachrome) 20,00 €
(je Aufnahme; bei Verlust oder Schäden werden Kosten für
Neuaufnahme berechnet, mind. jedoch 80,00 €)
3. Entgelt für die Zustimmung der Veröffentlichung in Printmedien (einmalig)
- je Aufnahme s/w 50,00 €
- je Aufnahme farbig 100,00 €
Nutzung für eine zweisprachige Ausgabe oder eine zusätzlich
- Lizenzausgabe zweifacher Satz (je Aufnahme)
- Nutzung für Weltrechte dreifacher Satz (je Aufnahme)
4. Entgelt für die Zustimmung der Veröffentlichung in
elektronischen Medien (CD, DVD) 150,00 € (je Aufnahme, 1 Jahr)
5. Entgelt für die Einblendung in Online-Diensten
- (je Aufnahme) 1 Woche 25,00 €
- 1 Monat 40,00 €
- 3 Monate 80,00 €
- 6 Monate 120,00 €
- 1 Jahr 200,00 €
6. Film-, Fernseh-, Videoaufnahmen
- Personalaufwand Betreuung 50,00 €
(je angefangener Stunde) - Aufnahme von Einzelobjekten 100,00 €
(Standbilder länger als 3 Sekunden)
7. Trägermedien (pro CD, CD-Rom) 5,00 €
8. Porto- und Verpackungsentgelt
(Berechnung nach tatsächlicher Höhe)
§3 Entstehen der Entgeltschuld und Fälligkeit
(1) Die Entgeltschuld entsteht mit dem Betreten der Ausstellungsräume und wird sofort fällig.
(2) Im Rahmen der Nutzung des Sammlungsgutes des Schlossmuseums Sondershausen und/oder anderer Serviceleistungen entsteht die Entgeltschuld mit der Beendigung der entgeltpflichtigen Handlung. Die Fälligkeit ergibt sich aus der Rechnung.
4 Gleichstellungsbestimmungen
Die in dieser Entgeltordnung benutzten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
§5 Inkrafttreten
(1) Die Entgeltordnung für das Schlossmus um Sondershausen tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die vom Stadtrat der Stadt Sondershausen am 29. Mai 2015 beschlossene Entgeltordnung für das Schlossmuseum Sondershausen (SR 73-8/2015) außer Kraft.
ausgefertigt:
Sondershausen, den 21. Mai 2021 - Siegel -
gez. Grimm
Bürgermeister