Aus rechtlichen Gründen trennen wir den amtlichen Teil vom nichtamtlichen Teil.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassungen anlässlich der 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 1. Oktober 2020

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  • Amtlicher Teil
  • Öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassungen anlässlich der 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 1. Oktober 2020

öffentlicher Teil:

  • SR 158-12/2020 Die Stadtratsmitglieder des Stadtrates der Stadt Sondershausen beschließen das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Sondershausen, gemäß Anlage, als Grundlage für künftige Entscheidungen in der Stadtentwicklung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  • SR 159-12/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen fasst den Beschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ der Stadt Sondershausen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Anlagen sind Bestandteile des Beschlusses.
  • SR 160-12/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei zum 31. Dezember 2019, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKR Akzent Revisions GmbH, Obere Karlsstraße 3, 34117 Kassel, zu bestellen.
  • SR 161-12/2020 Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Sondershausen beschließen eine außerplanmäßige Ausgabe im VMH 2020 in Höhe von 76.000,00 Euro (Haushaltsstelle 7800.003.9500) mit Deckungsvorschlag (0312.0VW und 9100.001.3100). Die Voraussetzungen des § 58 Thüringer Kommunalordnung sind erfüllt.
  • SR 162-12/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt des Jahres 2016 der Stadt Sondershausen.
  • SR 163-12/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt des Jahres 2017 der Stadt Sondershausen.
  • SR 164-12/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt des Jahres 2018 der Stadt Sondershausen.
  • SR 165-12/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt des Jahres 2019 der Stadt Sondershausen.
  • SR 166-12/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt das Mehrgenerationenhaus in Sondershausen, im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2028, unter Haushaltsvorbehalt, zu fördern. Die Stadt Sondershausen stellt für den geplanten Zeitraum einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.
  • SR 167-12/2020 Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Sondershausen beschließen die unmittelbare Unterstützung von Grundstückseigentümern bei der Entwicklung und Ausweisung von mindestens 100 neuen Baugrundstücken zur Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern in Sondershausen und seinen Ortsteilen. Die Umsetzung dieses Beschlusses obliegt, unter Beachtung der gültigen Rechtslage, dem zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung mit direkter Beteiligung des Bauausschusses. Die vollumfängliche Umsetzung dieses Beschlusses wird bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart. Es ist eine Preisobergrenze von 50,00 Euro/m² erschlossenes Bauland anzustreben.
  • SR 168-12/2020 Beschluss über den Antrag auf Überweisung des Antrages der Fraktion Freie Wähler mit dem Wortlaut „Die Freien Wähler beantragen hiermit, das Sanierungsgebiet und die bestehende Sanierungssatzung zur Diskussion zu stellen und notwendige Änderungen voranzubringen.“ zur weiteren Beratung in den Bauausschuss (§ 18 Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt).