Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen
Ab dem 01. Januar 2022 gilt folgende Benutzungsordnung, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen hat gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Sondershausen sowie der Ortsteilräte Großfurra, Berka, Schernberg, Oberspier, Hohenebra, Immenrode, Großberndten, Thalebra, Kleinberndten, Himmelsberg und Straußberg in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 folgende, privatrechtliche Benutzungsordnung beschlossen:
Benutzungsordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen
Die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Sondershausen.
§ 1 Zweck
Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gesamtbereich der Sport- und Freizeiteinrichtung. Sie ist für alle Besuchende der Einrichtung verbindlich. Mit dem Betreten der „Skate Arena“ erklären sich die Besuchenden mit der Einhaltung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einverstanden. Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Übungsleitenden bzw. Aufsichtspersonen für die Beachtung der Benutzungsordnung mitverantwortlich.
§ 2 Nutzung
Die Nutzung der „Skate Arena“ steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen. Kinder unter sechs Jahren bedürfen einer Aufsichtsperson.
§ 3 Öffnungszeiten
Die täglichen Öffnungszeiten werden durch die Stadt Sondershausen festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. Für angemeldete Gruppen besteht nach Vorabsprache die Möglichkeit, die „Skate Arena“ auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu nutzen. Unbefugten ist der Zutritt zur Anlage vor Öffnung und nach Kassenschluss nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch.
§ 4 Zutritt
Gegen Zahlung eines Entgelts wird den Nutzenden Eintritt in die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ gewährt. Die entsprechenden Eintrittspreise sind separat in der „Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen“ geregelt und am Aushang an der Kasse ersichtlich.
§ 5 Sonderveranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen (z. B. sportliche Wettkämpfe, Übungsstunden, Veranstaltungen geschlossener Gruppen etc.) werden zwischen der Stadt Sondershausen und dem Veranstaltenden besondere vertragliche Regelungen getroffen.
§ 6 Verhalten in der Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“
(1) Alle Anlagen sind pfleglich zu behandeln, jede vorsätzliche Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt.
(2) Die Nutzenden haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft. Sie haben sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(3) Den Hinweisen und Anweisungen des Einrichtungspersonals ist Folge zu leisten.
(4) In der gesamten Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt.
(5) Nicht gestattet ist insbesondere:
- Rauchen im gesamten Innenbereich
- offenes Feuer im gesamten Innenbereich
- Verzehr von Alkohol und sonstiger berauschender Mittel
- Haustiere
§ 7 Besondere Regelungen für die Benutzung des Skateparcours und der Sport- und Spielanlage
(1) Die Benutzung des Skateparcours und der Sport- und Spielanlage erfolgt auf eigene Gefahr und bei sportlicher Nutzung ist Rücksicht auf andere zu nehmen und vorausschauend zu handeln. Es ist an-gemessene Kleidung zu tragen.
(2) Die Nutzung der Sport- und Spielanlage ist ausschließlich mit Antirutschsocken gestattet.
(3) Bei der Nutzung des Skateparcours ist Schutzausrüstung zu tragen.
§ 8 Hausrecht
Die Stadt Sondershausen übt, vertreten durch die Leitung der Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“, das Hausrecht aus - im Falle seiner/ihrer Abwesenheit - die aufsichtführende Person.
§ 9 Aufsicht
Das Aufsichtspersonal hat für die Einhaltung dieser Benutzungsordnung Sorge zu tragen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisen. Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung hat das Aufsichtspersonal die Befugnis, Personen aus der Einrichtung zu verweisen (Hausverweis / Hausverbot).
§ 10 Haftung
(1) Bei Beschädigungen und Verunreinigungen ist die verursachende Person zum Schadensersatz verpflichtet. Besuchende haften für alle von ihnen verursachten Schäden innerhalb des Einrichtungsgeländes.
(2) Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden der Stadt Sondershausen oder seiner Beauftragten nachgewiesen wird. Die Benutzung der Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ und seiner gesamten Einrichtungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals nachgewiesen wird.
(3) Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge sowie für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
(4) Die Haftung für abhandengekommene oder beschädigte, persönliche Gegenstände ist ausgeschlossen.
§ 11 Fundgegenstände
Gegenstände, die in der Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 12 Verkauf von Waren
Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede geschäftliche Werbung innerhalb der Anlage bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Sondershausen.
§ 13 Gleichstellungsbestimmungen
Die in dieser Benutzungsordnung benutzten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
§ 14 Inkrafttreten
(1) Die Benutzungsordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung der Skateranlage der Stadt Sondershausen, vom 18. Dezember 2008, außer Kraft.
ausgefertigt:
Sondershausen, den 21. Mai 2021 - Siegel -
gez. Steffen Grimm
Bürgermeister