Aus rechtlichen Gründen trennen wir den amtlichen Teil vom nichtamtlichen Teil.

Nachtragshaushalt 2020 der Stadt Sondershausen


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2020 mit Beschluss-Nr.: SR 131-10/2020 und Beschluss-Nr.: SR 132-10/2020 auf der Grundlage des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501 ff) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41ff) in der zurzeit geltenden Fassung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 sowie den geänderten Finanzplan mit Investitionsprogramm zum Nachtragshaushalt 2020 der Stadt Sondershausen beschlossen. Auf der Grundlage des § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO wurde diese der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises zur Anzeige vorgelegt.

Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 14. August 2020 (Geschäftszeichen: L.3.1-2010-GV067-02/20) erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile im Sinne der §§ 59, 63 und 65 ThürKO. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 ThürKO darf daher die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 nach Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird hiermit öffentlich gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO, im Amtsblatt der Stadt Sondershausen einschließlich der Ortsteile Berka, Großfurra, Oberspier, Schernberg, Hohenebra, Thalebra, Großberndten, Kleinberndten, Immenrode, Himmelsberg, Straußberg „Sondershäuser Heimatecho“ wie folgt bekannt gemacht:

Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Sondershausen für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01. 2003 (GVBl. S. 41ff) in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 16. Juli 2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird unverändert auf 0 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird unverändert auf 600.00 € festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt unverändert festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    295 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)    402 v.H.
 
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag    395 v.H.
 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird unverändert auf 5.000.000 € festgesetzt.
 
§ 6
unbesetzt
 
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
 
ausgefertigt:
Sondershausen, den 03. September 2020
 
gez. Grimm
Bürgermeister     -Siegel-
Stadt Sondershausen
 
 
Die öffentliche Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe.

Der Nachtragshaushaltsplan 2020 ist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Carl-Schroeder-Straße 9, 99706 Sondershausen, 1. Etage
 
bis 16. Oktober 2020 während der Dienststunden:
  • Montag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
  • Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Sondershausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Sondershausen, den 03. September 2020     -Siegel-

gez. Grimm
Bürgermeister
Stadt Sondershausen