Information zur Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen
In der letzten Ausgabe des Sondershäuser Heimatechos Nr. 5 vom 28. Mai 2021 wurde eine Öffentliche Bekanntmachung / Ankündigung zur o. g. Entgeltordnung veröffentlicht.
Hierzu teilt die Stadtverwaltung Sondershausen mit, dass der Stadtrat der Stadt Sondershausen in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 beschlossen hat, die Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen erst ab dem 01. Januar 2022 in Kraft treten zu lassen.
Bis dahin gilt der „Tarif für die Benutzung der Skateranlage der Stadt Sondershausen“ vom 18. Dezember 2008 in der geänderten Fassung vom 23. April 2014.
Öffentliche Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen
Ab dem 01. Januar 2022 gilt folgende Entgeltordnung, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen hat gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Sondershausen sowie der Ortsteilräte Großfurra, Berka, Schernberg, Oberspier, Hohenebra, Immenrode, Großberndten, Thalebra, Kleinberndten, Himmelsberg und Straußberg in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 folgende, privatrechtliche Entgeltordnung beschlossen:
Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen
Die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Sondershausen. Die Stadt Sondershausen erhebt für die Benutzung bzw. den Besuch der Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ Entgelte gemäß dieser Entgeltordnung.
§1 Eintrittsentgelt
- Kinder bis 2 Jahre frei
- Kinder 3 bis 5 Jahre 1,00 €
- Kinder / Jugendliche 6 bis 17 Jahre und Ermäßigte 2,00 €
- Personen ab 18 Jahre 3,00 €
- Begleitpersonen 1,00 €
2. Monatskarte:
- Kinder 3 bis 5 Jahre 10,00 €
- Kinder / Jugendliche 6 bis 17 Jahre und Ermäßigte 20,00 €
- Personen ab 18 Jahre 30,00 €
3. Kindergruppen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres):
- Gruppen ab 10 Personen mit Aufsichtsperson
je Person 1,00 €
4. Erwachsenengruppen:
- Gruppen ab 10 Personen
je Person 2,00 €
5. Kindergeburtstage:
- Geburtstagskind frei
- je Kind 15,00 €
6. Ferienkurse:
- Kind - je Kurswoche 50,00 €
§ 2 Entgelte für Ausleihe
Für die Nutzung des Skateparcours besteht die Möglichkeit, Sportgeräte und Schutzausrüstung auszuleihen.
(1) Es gelten folgende Preise inkl. der zurzeit geltenden Umsatzsteuer:
- Inlineskates 0,50 €
- Skateboard 0,50 €
- Scooter 1,00 €
- Helm 0,50 €
- Set Schutzausrüstung (Hand-, Ellenbogen- und Knieschutz) 0,50 €
(2) Die Leihgegenstände sind pfleglich und ihrem Nutzungszweck entsprechend zu verwenden.
§ 3 Gleichstellungsbestimmungen
Die in dieser Entgeltordnung benutzten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
§ 4 Inkrafttreten
Sondershausen, den 21. Mai 2021
Bürgermeister