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Information zur Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen

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In der letzten Ausgabe des Sondershäuser Heimatechos Nr. 5 vom 28. Mai 2021 wurde eine Öffentliche Bekanntmachung / Ankündigung zur o. g. Entgeltordnung veröffentlicht.
Hierzu teilt die Stadtverwaltung Sondershausen mit, dass der Stadtrat der Stadt Sondershausen in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 beschlossen hat, die Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen erst ab dem 01. Januar 2022 in Kraft treten zu lassen.
Bis dahin gilt der „Tarif für die Benutzung der Skateranlage der Stadt Sondershausen“ vom 18. Dezember 2008 in der geänderten Fassung vom 23. April 2014.

 

Öffentliche Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen

Ab dem 01. Januar 2022 gilt folgende Entgeltordnung, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen hat gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Sondershausen sowie der Ortsteilräte Großfurra, Berka, Schernberg, Oberspier, Hohenebra, Immenrode, Großberndten, Thalebra, Kleinberndten, Himmelsberg und Straußberg in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 folgende, privatrechtliche Entgeltordnung beschlossen:

Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen

Die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Sondershausen. Die Stadt Sondershausen erhebt für die Benutzung bzw. den Besuch der Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ Entgelte gemäß dieser Entgeltordnung.

 

§1 Eintrittsentgelt

(1) Die Zahlung des Eintrittsentgeltes berechtigt zum einmaligen Besuch der Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“. Tageskarten gelten jeweils für den betreffenden Kalendertag, Monatskarten gelten für einen Monat ab dem Tag des Kaufes. Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
(2) Es gelten folgende Eintrittspreise inkl. der zurzeit geltenden Umsatzsteuer:

1. Tageskarte:
  • Kinder bis 2 Jahre frei
  • Kinder 3 bis 5 Jahre 1,00 €
  • Kinder / Jugendliche 6 bis 17 Jahre und Ermäßigte 2,00 €
  • Personen ab 18 Jahre 3,00 €
  • Begleitpersonen 1,00 €

2. Monatskarte:

  • Kinder 3 bis 5 Jahre 10,00 €
  • Kinder / Jugendliche 6 bis 17 Jahre und Ermäßigte 20,00 €
  • Personen ab 18 Jahre 30,00 €

3. Kindergruppen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres):

  • Gruppen ab 10 Personen mit Aufsichtsperson
    je Person 1,00 €

4. Erwachsenengruppen:

  • Gruppen ab 10 Personen
    je Person 2,00 €

5. Kindergeburtstage:

  • Geburtstagskind frei
  • je Kind 15,00 €

6. Ferienkurse:

  • Kind - je Kurswoche 50,00 €

 

(3) Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen gleichgestellte Personen zahlen bei Ausweisvorlage den Eintrittspreis für Ermäßigte.
(4) Personen in Berufs- und Schulausbildung, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger/-innen, Bundesfreiwilligendienstleistende, Inhabende des Sondershäuser Freizeitpasses sowie Inhabende der Thüringer Ehrenamtscard zahlen bei Vorlage eines Nachweises den Eintrittspreis für Ermäßigte.
(5) Bei sportlichen Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Bereiche der Einrichtung dem allgemeinen Betrieb entzogen werden, haben die Monatskarten keine Geltung und berechtigen nicht zum Betreten der Anlage.
(6) Bei Sonderveranstaltungen können abweichende Preise gelten. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben.

 

§ 2 Entgelte für Ausleihe

Für die Nutzung des Skateparcours besteht die Möglichkeit, Sportgeräte und Schutzausrüstung auszuleihen.
(1) Es gelten folgende Preise inkl. der zurzeit geltenden Umsatzsteuer:

  • Inlineskates 0,50 €
  • Skateboard 0,50 €
  • Scooter 1,00 €
  • Helm 0,50 €
  • Set Schutzausrüstung (Hand-, Ellenbogen- und Knieschutz) 0,50 €

(2) Die Leihgegenstände sind pfleglich und ihrem Nutzungszweck entsprechend zu verwenden.

 

§ 3 Gleichstellungsbestimmungen

Die in dieser Entgeltordnung benutzten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

 

§ 4 Inkrafttreten

(1) Die Entgeltordnung für die Sport- und Freizeiteinrichtung „Skate Arena“ der Stadt Sondershausen tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Tarif zur Benutzung der Skateranlage der Stadt Sondershausen, vom 18. Dezember 2008 sowie die 1. Änderung des Tarifs für die Benutzung der Skateranlage der Stadt Sondershausen vom 23. April 2014 außer Kraft.
 
 
ausgefertigt:
Sondershausen, den 21. Mai 2021
 
gez. Steffen Grimm - Siegel -
Bürgermeister