Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Sondershausen Einziehungsabsicht - Ankündigung Gemarkung Sondershausen, Flur 4, Teilfläche aus dem Flurstück 621/70 in der Weizenstraße
Der Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Sondershausen beschloss in seiner Sitzung am 27. April 2021 gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz eine Teilfläche des Straßengrundstückes in der Weizenstraße, Gemarkung Sondershausen, Flur 4, Flurstück 621/70 (siehe Übersichtsplan) in ihrer Eigenschaft als öffentliche Straße einzuziehen.
Diese Teilfläche der Weizenstraße hat die Stadt Sondershausen mit Beschluss vom 16. Juli 2020 an die Wippertal Wohnungsbau-und Grundstücksgesellschaft mbH zur Bebauung mit einer Parkpalette verkauft. Die Teilfläche hat jegliche Verkehrsbedeutung für den allgemeinen Verkehr verloren. Mit der Einziehung entfällt der Gemeingebrauch.
Die Einziehungsabsicht ist als Ankündigung mit dreimonatiger Frist vor der Einziehungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 8 Abs. 3 des Thüringer Straßengesetzes besteht ab dem 29. Mai 2021 drei Monate Gelegenheit, Einwendungen gegen diese geplante Einziehung mündlich oder schriftlich bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro, Carl-Schroeder-Straße 9, zu den üblichen Öffnungszeiten geltend zu machen.
Im Rahmen der Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie werden alle Personen, die die ausliegenden Unterlagen einsehen wollen, gebeten, sich telefonische unter 03632 622 580 anzumelden.
Zusätzlich ist der Beschluss im Internet auf der Seite der Stadt Sondershausen einsehbar:
http://www.sondershausen.de unter dem Link: http://www.sondershausen.de/de/auslegungen-bekanntmachungen.html
gez. Grimm - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Sondershausen