Aus rechtlichen Gründen trennen wir den amtlichen Teil vom nichtamtlichen Teil.

Das Thüringer FORSTAMT Sondershausen informiert:


Im Februar dieses Jahres wurde im Bereich des Thüringer Forstamts Sondershausen mit den Arbeiten zur Wegeinventur in allen Eigentumsformen begonnen.

Die Wegeinventur ist, in Bezug auf §25 Thüringer Waldgesetz, durch ThüringenForst AöR flächendeckend für alle Waldbesitzarten kostenfrei durchzuführen. Hierbei werden verschiedene Daten erhoben, die den zum Aufnahmezeitpunkt vorhandenen Wegezustand charakterisieren. Zuständig für die fachliche Durchführung der Wegeinventur ist das Forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) mit Sitz in Gotha. Die entsprechenden Befahrungen werden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter des FFK durchgeführt. Diese dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit Waldflächen jeden Eigentums betreten (§ 62 Abs. 3 Satz 2 ThürWaldG) sowie Waldwege mit Kraftfahrzeugen befahren (§6 Abs. 6 ThürWaldG).

Für weitere Fragen zur Wegeinventur stehen das Forstamt oder das FFK Gotha, Sachbearbeiter Wegeinformationssystem (Tel. (036 21) 225 343) gerne zur Verfügung.

Forstamt Sondershausen
99706 Sondershausen
Possenallee 54
Tel. (03632) 71 39 20
E-Mail: forstamt.sondershausen@forst.thueringen.de