Beschlusstext zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Gerhart-Hauptmann-Straße“ (WA) der Stadt Sondershausen
Stadtverwaltung SondershausenDer BürgermeisterBeschlusstext zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34„Gerhart-Hauptmann-Straße“ (WA) der Stadt SondershausenIn der Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 30.Januar 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 „Gerhart-Hauptmann-Straße“ (WA) gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) mit folgendem Inhalt gefasst:1. Anlass der PlanungDer Stadt liegt ein Antrag auf Einleitung und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erweiterung der Bebauung auf den Grundstücken der Gerhart-Hauptmann-Straße 19 vor. Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Neben der bereits vorhandenen Bebauung im nördlichen Teil der Grundstücke mit der Wohnung des Antragstellers und einer Pension mit Wellnessbereich, Gäste-Bungalow und Eis-Café soll im südlichen Teil, welcher sich im Außenbereich befindet, eine Wohnbebauung für Einfamilienhäuser, planungsrechtlich möglich werden. Die geplanten Wohnhäuser sollen über einen Privatweg erschlossen werden.2. PlanungsgebietDas Plangebiet befindet sich auf den Grundstücken der Gerhart-Hauptmann-Straße 19 und soll in südlicher Richtung an den vorhandenen Graben geführt werden. Es umfasst die Grundstücke Gemarkung Stockhausen, Flur 2, Flurstücke 390/2
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