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Beschlusstext zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Sondergebiet Solarenergie – Auf dem Schwichensberge“ der Stadt Sondershausen

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In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 25. Februar 2021 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 09 „Sondergebiet Solarenergie – Auf dem Schwichensberge“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) mit folgendem Inhalt gefasst:

1. Anlass der Planung
Der Stadt liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die großflächige Errichtung von Solaranlagen zur Nutzung der Sonnenenergie für die Wärmeerzeugung der Stadt Sondershausen vor. Da sich die favorisierte Fläche nordöstlich des Wohngebietes Östertal planungsrechtlich im Außenbereich befindet, ist zur Schaffung des Baurechts die Aufstellung eines Bauleitplanes notwendig.
Nach § 11 Abs. 2 BauNVO sind für sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen. Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere Gebiete in Betracht, die der Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen.

2. Planungsgebiet
Das Planungsgebiet befindet sich nordöstlich des Wohngebietes Östertal und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Sondershausen Flur 40 1061/1 und 480/20
  • Gemarkung Jecha Flur 14 306/1, 306/2, 306/3, 306/4,306/5, 909/2.

Das geplante Sondergebiet wird über die öffentliche Verkehrsfläche Straße des Friedens erschlossen. Es wird im Norden durch private Gärten, östlich und südlich durch landwirtschaftliche Flächen sowie teilweise durch Wohnbebauung und westlich überwiegend durch die Straße des Friedens begrenzt. Die genauen Grenzen sind im Übersichtsplan (Anlage) dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

3. Planverfahren
Das Planungsgebiet befindet sich im Außenbereich und ist planungsrechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Um Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 BauGB notwendig. Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der Begründung ist ein Umweltbericht als gesonderter Teil beizulegen.

4. Erschließung
Die Fläche des Planungsgebietes kann verkehrstechnisch an die öffentliche Verkehrsfläche Straße des Friedens angebunden werden.
Die notwendige ingenieurtechnische Erschließung ist im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens möglich.

5. Grünordnung
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; die Anlage1 zum BauGB ist anzuwenden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann.

6. Auswirkungen der Planung
Die Stadtwerke Sondershausen GmbH versorgen eine Vielzahl von Mehrfamilienhäusern sowie größere Objekte und Einrichtungen im Stadtgebiet von Sondershausen mit Fernwärme.
Nach 1990 wurde das Fernwärmenetz komplett umstrukturiert. Durch die Inbetriebnahme eines Holzhackschnitzel-Blockheizkraftwerks und weiterer Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen konnte der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeenergie-Erzeugung bereits deutlich vergrößert werden. Die Stadtwerke planen in den kommenden Jahren ein Paket von Maßnahmen zur weiteren Erhöhung des Anteils erneuerbaren Energien an der Fernwärme. Eine wichtige Maßnahme ist dabei die Nutzung von Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung. Dazu sollen Solaranlagen und Wärmespeicher auf der beschriebenen Fläche aufgestellt werden, sodass nach Bedarf Solarwärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden kann. Durch die Nutzung der Solarenergie sollen Rohstoff-Ressourcen geschont, der CO2-Ausstoß gesenkt und damit die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden.
Negative Auswirkungen werden von dem geplanten Sondergebiet nicht erwartet.

7. Bekanntmachung
Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Zusätzlich ist er im Internet auf der Seite der Stadt Sondershausen einsehbar: http://www.sondershausen.de
unter dem Link: http://www.sondershausen.de/de/auslegungen-bekanntm.html

Sondershausen, den 26. Februar 2021                         - Siegel -
gez. Grimm

Anlage: Übersichtsplan