Beschlussfassungen anlässlich der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 18. Juni 2020
öffentlicher Teil:
SR 111-09/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Sondershausen in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
SR 112-09/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen vom 01. Juli 2015. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
SR 113-09/2020 Antrag auf Änderung der Beschlussvorlage zur Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Sondershausen- abgelehnt
SR 114-09/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die vorliegende Neufassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Sondershausen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
SR 115-09/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen fasst den Beschluss über die Abwägung zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“ der Stadt Sondershausen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
SR 116-09/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen fasst den Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“ der Stadt Sondershausen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
SR 117-09/2020 Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des VBS für das Wirtschaftsjahr 2020. Dieser weist Änderungen im Erfolgsplan (Erträge: 1.137,375 €, Aufwand: 493.250 €, Jahresgewinn: 664.125 €) und im Vermögensplan eine Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben um 533.582 € auf 1.309.986 € aus. Der Jahresgewinn konnte auf 664.125 € erhöht werden. Die Gewinnausschüttung an die Stadt wurde auf 1.184.915 € geändert. Der Wirtschaftsplan tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
SR 118-09/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die 1. Änderung des Finanzplanes mit Investitionsprogramm des VBS für das Wirtschaftsjahr 2020, gemäß der Anlage. Die Anlage ist Bestandteile des Beschlusses.
Die jeweiligen Anlagen der Beschlüsse liegen gemäß § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Sondershausen in der Zeit vom 01.10.2020 bis 16.10.2020 bei der Stadtverwaltung Sonderhausen in 99706 Sondershausen, Markt 4 Gebäude „Zum Schwan“, Zimmer 2, während der üblichen Öffnungszeiten aus.