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Beschlussfassungen anlässlich der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 28. November 2019

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öffentlicher Teil:

SR 53-05/2019 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei für das Geschäftsjahr 2017 fest. Das Ergebnis des Jahresabschlusses weist einen Gesamtgewinn in Höhe von 37.351,10 € aus. Das Ergebnis gliedert sich in Jahresgewinn Bauhof/Gärtnerei i. H. v. 38.411,25 € und Jahresverlust Krematorium i. H. v. 1.060,86 € auf. Der Gewinn ist auf das Jahr 2018 vorzutragen.

SR 54-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei für das Geschäftsjahr 2017.

SR 55-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss, für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei zum 31. Dezember 2018, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKR Akzent Revisions GmbH, Obere Karlsstraße 3, 34117 Kassel, zu bestellen.

SR 56-05/2019

Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes (VBS) zum 31. Dezember 2018 mit einer Bilanzsumme von 5.216.514,11 € gemäß der Anlage zum Beschluss fest. Der Jahresgewinn von 394.142,60 € ist auf neue Rechnungen vorzutragen. Die Anlagen sind Bestandteile des Beschlusses.

SR 57-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die Entlastung der Werkleitung des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) für das Geschäftsjahr 2018.

SR 58-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) zum 31. Dezember 2019 die „HTW Wirtschaftsprüfung GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kassel und Erfurt (HTW)“, Tschaikowskistraße 22, 99096 Erfurt zu bestellen.

SR 59-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss, den BgA Veranstaltungen mit Ablauf des 31. Dezember 2019 um 24:00 Uhr aus dem Eigenbetrieb herauszulösen und ab dem 01. Januar 2020 um 00:00 Uhr im Rahmen des Haushaltes der Stadt Sondershausen als Regiebetrieb weiterzuführen.

SR 60-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die 3. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen vom 12. Juni 2006 in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

SR 61-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss den Wirtschaftsplan 2020 des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS). Die Anlage (Wirtschaftsplan 2020) ist Bestandteil des Beschlusses.

SR 62-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss den Finanzplan mit Investitionsprogramm des VBS für das Wirtschaftsjahr 2020. Die Anlage (Finanzplan mit Investitionsprogramm des VBS 2020) ist Bestandteil des Beschlusses.

SR 63-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss gemäß §§ 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Sondershausen einschließlich der Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteile des Beschlusses.

SR 64-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Pkt. 5 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2020 der Stadt Sondershausen einschließlich der Finanzpläne des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) 2020 sowie des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei 2020.

SR 65-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss, die Werkleitung des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen, rückwirkend zum 01. November 2019, wie folgt zu bestellen: Frau Claudia Langhammer zur Werkleiterin, Herr Thomas Rießland zum 1. stellvertretender Werkleiter leitet federführend den BgA Bäder, Herr Marcus Strunck zum 2. stellvertretender Werkleiter leitet federführend den BgA Wohnmobilstandplätze.

SR 66-05/2019

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Sondershausen stimmten dem Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnpark Kurt-Hafermalz-Straße“ der Stadt Sondershausen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und die Anlagen sind Bestandteile des Beschlusses.

SR 67-05/2019

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Sondershausen stimmten dem Beschluss über die Aufstellung und den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“ der Stadt Sondershausen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und die Anlagen sind Bestandteile des Beschlusses.

SR 68-5/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die Aufhebung des Beschluss Nr.: SR 102-9/2010 der Sitzung des Stadtrates vom 07. Oktober 2010 - Beschluss über die Satzung der Stadt Sondershausen für die Erhebung einer Hundesteuer vom 07. Dezember 2010 sowie Beschluss über die Aufhebung des Beschluss Nr.: SR 307-27/2013 der Sitzung vom 21. März 2013 - Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Sondershausen für die Erhebung einer Hundesteuer vom 07. Dezember 2010.

SR 69-5/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die Satzung der Stadt Sondershausen für die Erhebung einer Hundesteuer. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

SR 70-5/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die Satzung für den Musikbeirat der Stadt Sondershausen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

SR 71-05/2019

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Sondershausen stimmten der Änderung der Berufung der sachkundigen Bürger in den Sozialausschuss, gemäß § 27 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung, wie folgt zu: Frau Bärbel Thormann für Herrn Karl Ronald Neumann.

SR 72-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die Neufassung der Hauptsatzung gemäß der als Anlage beigefügten Fassung. Gleichzeitig wird die bisherige Hauptsatzung der Stadt Sondershausen (Beschluss-Nr.: SR 03-01/2019) außer Kraft gesetzt.

SR 73-05/2019

Änderungsantrag der Beschlussvorlage - abgelehnt

SR 74-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Sondershausen sowie der Ortsteilräte Großfurra, Berka, Oberspier, Hohenebra, Immenrode, Großberndten, Thalebra, Kleinberndten, Himmelsberg und Straußberg mit Wirkung zum 01. Januar 2020. Gleichzeitig wird die bisherige Geschäftsordnung des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Sondershausen sowie deren Ortsteilräte vom 17. Juni 2019 außer Kraft gesetzt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

SR 75-05/2019

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss die zeitnahe Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Bushaltestelle Cruciskirche. (Antrag der Fraktion SPD/NUBI zur Errichtung Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Cruciskirche.)

SR 76-05/2019

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Sondershausen stimmten der außerplanmäßigen Ausgabe im VMH 2019 zur Vergabe von Lieferleistungen mit Deckungsvorschlag (Haushaltsstelle 6100.002.9510) zu.