Aus rechtlichen Gründen trennen wir den amtlichen Teil vom nichtamtlichen Teil.
Beschlussfassungen anlässlich der 15. Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 21. Januar 2021
öffentlicher Teil:
- SR 199-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Sondershausen vom 31. Juli 2007, in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- SR 200-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: SR 162-12/2020 der Sitzung des Stadtrates vom 01. Oktober 2020 über die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2016 der Stadt Sondershausen.
- SR 201-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2016 der Stadt Sondershausen.
- SR 202-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt den Bürgermeister vom Haushalt des Jahres 2016 der Stadt Sondershausen zu entlasten.
- SR 203-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: SR 163-12/2020 der Sitzung des Stadtrates vom 01. Oktober 2020 über die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2017 der Stadt Sondershausen.
- SR 204-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2017 der Stadt Sondershausen.
- SR 205-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt den Bürgermeister vom Haushalt des Jahres 2017 der Stadt Sondershausen zu entlasten.
- SR 206-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: SR 164-12/2020 der Sitzung des Stadtrates vom 01. Oktober 2020 über die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2018 der Stadt Sondershausen.
- SR 207-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der Stadt Sondershausen.
- SR 208-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt den Bürgermeister vom Haushalt des Jahres 2018 der Stadt Sondershausen zu entlasten.
- SR 209-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: SR 165-12/2020 der Sitzung des Stadtrates vom 01. Oktober 2020 über die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2019 der Stadt Sondershausen.
- SR 210-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2019 der Stadt Sondershausen.
- SR 211-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt den Bürgermeister vom Haushalt des Jahres 2019 der Stadt Sondershausen zu entlasten.
- SR 212-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt gemäß §§ 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2021 der Stadt Sondershausen inkl. der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Versorgungsbetrieb der Stadt Sondershausen und Bauhof/Gärtnerei und Anlagen.
Festgesetzt werden im Verwaltungshaushalt in der Einnahme und in der Ausgabe 36.533.465 € und im Vermögenshaushalt in der Einnahme und in der Ausgabe 6.674.120 €. Die Anlagen sowie der bereits zuvor festgelegte Sperrvermerk sind Bestandteile des Beschlusses. - SR 213-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Pkt. 5 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV), den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2021 der Stadt Sondershausen einschließlich der Finanzpläne des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) 2021 sowie des Eigenbetriebes Bauhof/Gärtnerei 2021.
- SR 214-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, zur o. g. Vergabe, den Zuschlag an die Firma ELI Play GmbH, Windmühlenstraße 3, 30159 Hannover, zum Angebotspreis von 94.920,35 € (brutto) zu vergeben.
- SR 215-15/2021 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen stimmt dem Vertrag zur Betreibung der Kindertageseinrichtung „DRK“ in der Edmund-König-Straße 10a in 99706 Sondershausen, mit dem DRK Kyffhäuserkreisverband e.V., in beigefügter Fassung, zu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- SR 216-15/2021 Der Stadtrat der Musik- und Bergstadt Sondershausen spricht sich gegen die Einrichtung eines Atommüllendlagers in der Stadt Sondershausen und im Kyffhäuserkreis aus.
Die jeweiligen Anlagen der Beschlüsse liegen gemäß § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Sondershausen in der Zeit vom 01.06.2021 bis 16.06.2021 bei der Stadtverwaltung Sonderhausen in 99706 Sondershausen, Markt 4 Gebäude „Zum Schwan“, Zimmer 2, während der üblichen Öffnungszeiten aus.