Aus rechtlichen Gründen trennen wir den amtlichen Teil vom nichtamtlichen Teil.

Beschlussfassungen anlässlich der 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 3. September 2020

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  • Amtlicher Teil
  • Beschlussfassungen anlässlich der 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 3. September 2020

  • SR 151-11/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die Berufung folgender Personen, gemäß § 5 Absatz 1 der Satzung für den Musikbeirat der Stadt Sondershausen: Herr Jacob Lengsfeld und Herr Ralf Karstädt.
  • SR 152-11/2020 1. Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt der Stadt Sondershausen zu dem Thüringer Kommunalen IT-Dienstleister – Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) – zuzustimmen. Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung. 2. Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 2) sowie der Gesellschaftervereinbarung der KIV (Anlage 3) einschließlich ggf.

    notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  • SR 153-11/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, die Aufhebung des Beschlusses-Nr. 135-10/2020 der Sitzung des Stadtrates vom 16. Juli 2020 und fasst den Neubeschluss über die Satzung der Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  • SR 154-11/2020 Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, die Übernahme der Aufgabe des Breitbandausbaus für die letzten unterversorgten Adressen (weniger 30 Mbit/s) durch den Kyffhäuserkreis, gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO, da diese das Leistungsvermögen der Stadt Sondershausen übersteigt.
    Die Stadt Sondershausen gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag in Höhe von 10 % erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung gestellt wird.