Bekanntmachung zur Aufstellung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“
Der Stadt Sondershausen liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung für ein Flurstück in der Siedlungsstraße Oberspier vor. Das Grundstück, Gemarkung Oberspier, Flur 10, Flurstück 204/24 befindet sich zwischen dem Autohaus Kunze an der B4 und der vorhandenen Wohnbebauung an der Siedlungsstraße und der Straße der DSF. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich nach § 35 BauGB zu zuordnen. Die Einbeziehung des Grundstückes in die im Zusammenhang bebaute Ortslage von Oberspier ist im Rahmen der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB möglich, städtebaulich vertretbar und sinnvoll. Damit können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die Erschließung der zukünftigen Wohngrundstücke kann über die angrenzenden Straßen erfolgen. Der Vorhabenträger übernimmt alle mit der Planung und Umsetzung des Vorhabens entstehenden Kosten.
Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 28. November 2019 der Beschluss über die Aufstellung und den Entwurf und die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“ mit folgendem Inhalt gefasst:
1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zum Planentwurf und Begründung einzuholen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. BauGB abgesehen werden. Ebenfalls wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren abgesehen.
3. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“ mit Begründung kann in der Zeit:
vom 06. Februar 2020 bis einschließlich 09. März 2020
im Bürgerbüro der Stadt Sondershausen Carl-Schroeder-Straße 09,1. Etage während folgender Zeiten
Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung stehen die Planunterlagen zusätzlich auch im Internet unter http://www.sondershausen.de unter folgendem Link: http://www.sondershausen.de/auslegungen-bekanntm.html als Download bereit.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Außerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Sondershausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen der Stadt Sondershausen zurzeit nicht vor.
Sondershausen, den 13. Januar 2020 -Siegel-
gez. Grimm
Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 09 „Wohnbebauung Siedlungsstraße – OT Oberspier“ der Stadt Sondershausen
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