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Bekanntmachung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 09 „Sondergebiet Solarenergie –Auf dem Schwichensberge“ der Stadt Sondershausen

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Der Stadtrat der Stadt Sondershausen hatte in seiner Sitzung am 25. Februar 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Sondergebiet Solarenergie – Auf dem Schwichensberge“ beschlossen und damit das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I. 1728) eingeleitet.

Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu informieren, diese zu erörtern und sich dazu zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 09 „Sondergebiet Solarenergie – Auf dem Schwichensberge“ mit integrierter Grünplanung, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, ist für die Dauer eines Monats auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zu beteiligen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S.1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 09: „Sondergebiet Solarenergie – Auf dem Schwichensberge“ mit Begründung und Anlagen in der Zeit:

vom 15. Juni 2021 bis einschließlich 16. Juli 2021

im Internet unter dem folgendem Link: http://www.sondershausen.de/auslegungen-bekanntm.html veröffentlich wird.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 09 „Sondergebiet Solarenergie – Auf dem Schwichensberge“ mit Begründung und Anlagen im selben Zeitraum im Bürgerbüro der Stadt Sondershausen Carl-Schroeder-Straße 09, 1. Etage während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Im Rahmen der Schutzmaßnahmen auf Grund der Corona-Pandemie werden alle Personen, die die ausliegenden Planunterlagen einsehen wollen, gebeten, sich telefonisch unter 03632 622-580 anzumelden.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Sondershausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Sondershausen, den 10.05.2021
gez. Grimm                                     - Siegel -
Bürgermeister

 

Anlage:
Übersichtsplan zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 09 “Sondergebiet Solarenergie –Auf dem Schwichensberge“ der Stadt Sondershausen