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Bekanntmachung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnpark Kurt-Hafermalz-Straße“ der Stadt Sondershausen

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Gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. m § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 28. November 2019 der Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnpark Kurt-Hafermalz-Straße“ mit folgendem Inhalt gefasst:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnpark Kurt-Hafermalz-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnpark Kurt-Hafermalz-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zum Planentwurf und Begründung einzuholen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. BauGB abgesehen werden. Ebenfalls wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren abgesehen.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnpark Kurt-Hafermalz-Straße“ mit Begründung kann in der Zeit:
vom 06. Februar 2020 bis einschließlich 09. März 2020
im Bürgerbüro der Stadt Sondershausen Carl-Schroeder-Straße 09,1. Etage während folgender Zeiten

Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung stehen die Planunterlagen zusätzlich auch im Internet unter http://www.sondershausen.deunter folgendem Link: http://www.sondershausen.de/auslegungen-bekanntm.html als Download bereit.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Außerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Sondershausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen der Stadt Sondershausen zurzeit nicht vor.

Sondershausen, den 13. Januar 2020 -Siegel
gez. Grimm
Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnpark Kurt-Hafermalz-Straße“

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