Bekanntmachung zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ der Stadt Sondershausen
Stadtverwaltung SondershausenDer BürgermeisterDer Stadt liegt ein Antrag auf Einleitung und Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung für eine Teilfläche des Schulgartengrundstückes des Staatlichen Regionalen Förderzentrums Sondershausen in der Hans-Schrader-Straße vor. Das Grundstück, Gemarkung Sondershausen, Flur 28, Flurstück 2503/263 ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 14 Sondergebiet „Talstraße-Sülzhof“, und kann auch bereits jetzt mit Wohnhäusern bebaut werden. Ein Großteil der Fläche ist jedoch als Kompensationsfläche festgesetzt und stellt damit eine nicht unerhebliche Nutzungsbeschränkung dar. Um diese Teilfläche dem individuellen Wohnungsbau zur Nachverdichtung der vorhandenen Wohnbebauung an der Hans-Schrader-Straße zur Verfügung stellen zu können, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Der Vorhabenträger übernimmt alle mit der Planung und Umsetzung des Vorhabens entstehenden Kosten.Gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. m § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 30. Januar 2020 der Beschluss über die Aufstellung und den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ mit folgendem Inhalt gefasst:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt:2. Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zum Planentwurf und Begründung einzuholen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB kann nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren abgesehen werden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird ebenfalls abgesehen.3. Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ mit Begründung kann in der Zeit: vom 05. März 2020 bis einschließlich 06. April 2020 im Bürgerbüro der Stadt Sondershausen Carl-Schroeder-Straße 09,1. Etage während folgender ZeitenMontag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung stehen die Planunterlagen zusätzlich auch im Internet unter http://www.sondershausen.de unter folgendem Link: http://www.sondershausen.de/auslegungen-bekanntm.html als Download bereit.Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.Außerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Sondershausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.Umweltbezogene Stellungnahmen liegen der Stadt Sondershausen zurzeit nicht vor.Sondershausen, den 11. Februar 2020 -Siegel- gez. GrimmBürgermeisterAnlage: Übersichtsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III““Anlage zur Bekanntmachung zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ der Stadt Sondershausen
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