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Bekanntmachung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ der Stadt Sondershausen

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Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m § 13 a Abs. 2 und § 13 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 01.Oktober.2020 der Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ mit folgendem Inhalt gefasst:

1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), und der Begründung mit Anlagen, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt:
 
2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Anlagen, ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zum Planentwurf und Begründung einzuholen.
Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs.3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht und von der Bekanntgabe bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen abgesehen.
 
3. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ mit Begründung und Anlagen kann in der Zeit:
 
vom 05. November 2020 bis einschließlich 07. Dezember 2020
 
im Bürgerbüro der Stadt Sondershausen Carl-Schroeder-Straße 09, 1. Etage während folgender Zeiten
 
Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
von jedermann eingesehen werden.
 
Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung stehen die Planunterlagen zusätzlich auch im Internet unter http://www.sondershausen.de unter folgendem Link:
 
http://www.sondershausen.de/auslegungen-bekanntm.html
 
als Download bereit.
 
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
 
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
 
Außerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Sondershausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
 
Sondershausen, den 14. Oktober 2020            -Siegel-
 
gez. Grimm
Bürgermeister
 
Anlage zur Bekanntmachung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ der Stadt Sondershausen
 
Übersichtsplan - Lage des Plangebietes (ohne Maßstab) & Räumlicher Geltungsbereich des Plangebietes (ohne Maßstab)
 
Stadtverwaltung Sondershausen
Der Bürgermeister