Bekanntmachung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ der Stadt Sondershausen
Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m § 13 a Abs. 2 und § 13 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Sondershausen am 01.Oktober.2020 der Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ mit folgendem Inhalt gefasst:
- Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Anlagen, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt:
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zum Planentwurf und Begründung einzuholen.
- Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht und von der Bekanntgabe bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen abgesehen.
- Gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a (3) BauGB und § 3 (1) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird hiermit bekannt gemacht, dass der 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Anlagen in der Zeit vom 03. Dezember 2020 bis einschließlich 08. Januar 2021 im Internet unter dem Link http://www.sondershausen.de/auslegungenbekanntm.html veröffentlicht wird.
- Entsprechend § 3 (2) PlanSiG liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Wohnbebauung Hans-Schrader-Straße III“ mit Begründung und Anlagen als zusätzliches Informationsangebot im selben Zeitraum im Bürgerbüro der Stadt Sondershausen Carl-Schroeder-Straße 09, 1. Etage während folgender Zeiten öffentlich aus.
Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Im Rahmen der Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie werden alle Personen, die die ausliegenden Planunterlagen einsehen wollen, gebeten, sich telefonisch unter 03632 622-580 anzumelden.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Sondershausen, Fachbereich Bau & Ordnung, Carl-Schroeder-Straße 9, gerichtet werden.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind nach gesonderter Terminabsprache möglich. Außerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Sondershausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Sondershausen, 11.den November 2020
gez. Grimm -Siegel-
Bürgermeister