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Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten zur Umsetzung der Planungsarbeiten für die B 4, Ausbau zwischen den Ortsumfahrungen Westerengel und Sondershausen

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Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, hat die DEGES Deutsche Einheit, Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin, mit der Planung und Realisierung des Ausbaus der B 4 zwischen den Ortsumfahrungen Westerengel und Sondershausen beauftragt.

Zur Vorbereitung sind planungsbegleitende Vermessungsarbeiten auf folgenden Grundstücken im Landkreis Kyffhäuserkreis, Gemeinden Greußen und Sondershausen in der Zeit vom

02.11.2020 bis zum 31.03.2021

durchzuführen:

„Planungsbegleitende Vermessung“ im Zuge der B 4 zwischen den Ortsumfahrungen Westerengel und Sondershausen

Landkreis Kyffhäuserkreis

  • Gemarkung: Westerengel    Flur: 5, 6, 11
  • Gemarkung: Niederspier    Flur: 8
  • Gemarkung: Oberspier   Flur: 1, 2, 3, 6, 7, 9, 10
  • Gemarkung: Bebra   Flur: 19, 26
  • Gemarkung: Sondershausen   Flur: 41

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten*) aufgrund von § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet, da an der Planung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung mit der DEGES über Grund und Höhe der Entschädigung nicht erreicht werden, setzt das Innenministerium Thüringen auf Antrag des/der Betroffenen oder der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Die Arbeiten werden durch Beauftragte der DEGES hier:

Glückauf - Vermessung GmbH Sondershausen
Salzstraße 10 | 99706 Sondershausen
Telefon: +49 36 32 - 71 04 20
Telefax: +49 36 32 - 71 04 19
E-Mail: info@glueckauf-vermessung.de
Website: www.glueckauf-vermessung.de

durchgeführt.

Wenn das Grundstück verpachtet ist, wird gebeten der DEGES, Abt. P2.2, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin Namen und Anschrift (falls möglich auch Telefon) baldmöglichst mitzuteilen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Str. 15, 99085 Erfurt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Stadtverwaltung Sondershausen
Der Bürgermeister