Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten (Planungsbegleitende Vermessung) zur Umsetzung der Planungsarbeiten für die B 4, VKE 5912 Ausbau zwischen der Ortsumfahrung Sondershausen und dem Sundhäuser Berg
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, hat die DEGES Deutsche Einheit, Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin, mit der Planung und Realisierung des Ausbaus der B 4 zwischen der Ortsumfahrung Sondershausen und dem Sundhäuser Berg beauftragt.
Zur Vorbereitung sind planungsbegleitende Vermessungsarbeiten auf folgenden Grundstücken im Landkreis Kyffhäuserkreis, Stadt Sondershausen sowie im Landkreis Nordhausen, Landgemeinde Bleicherode in der Zeit vom
16.12.2020 bis zum 31.03.2021
durchzuführen:
„Planungsbegleitende Vermessung“ im Zuge der B 4 zwischen der Ortsumfahrung Sondershausen und dem Sundhäuser Berg
Landkreis Kyffhäuserkreis
Gemarkung: Großfurra Flur: 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14
Landkreis Nordhausen
Gemarkung: Kleinfurra Flur: 3
Gemarkung: Rüxleben Flur: 3
Gemarkung: Hain Flur: 1, 3
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten*) aufgrund von § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet, da an der Planung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung mit der DEGES über Grund und Höhe der Entschädigung nicht erreicht werden, setzt das Innenministerium Thüringen auf Antrag des/der Betroffenen oder der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Die Arbeiten werden durch Beauftragte der DEGES
hier:
VDG Vermessungsdienste GmbH
Kurt-Wein-Straße 10 • 06295 Eisleben
Telefon: +49 34 75 - 92 62 0 • Telefax: +49 34 75 - 92 62 30 E-Mail: info@vdg-eisleben.de • Website: www.vdg-eisleben.de
durchgeführt.
Wenn das Grundstück verpachtet ist, wird gebeten der DEGES, Abt. P2.2, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin Namen und Anschrift (falls möglich auch Telefon) baldmöglichst mitzuteilen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Str. 15, 99085 Erfurt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.